Kathrin Anklam-Trapp, Vorsitzende des Arbeitskreises Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und Dr. Tanja Machalet, Mitglied im sozialpolitischen Ausschuss für die SPD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, haben die heutige Entscheidung im Bundesrat zur sogenannten Instrumentenreform der Bundesregierung begrüßt:
„Auch unter den Bundesländern, in denen die Union an der Regierung beteiligt ist, wächst die Einsicht, dass das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt seinem Namen keinesfalls gerecht wird. Das heutige Abstimmungsverhalten Sachsen-Anhalts und Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesrat zeigt dies deutlich. Im Ergebnis werden die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt nicht verbessert, sondern Einschränkungen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorgenommen. Die im Gesetzesvorhaben formulierten Ansätze der Bundesregierung wie "mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität und mehr Transparenz" klingen zwar gut und wären auch grundsätzlich zu begrüßen, umgesetzt werden sie jedoch nicht. Vielmehr steht die Realisierung enormer Einsparungen im Vordergrund. Woraus sich die Einsparpotenziale der Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im Einzelnen ergeben sollen, bleibt (mit Ausnahme von Minderausgaben nach Umwandlung des Gründungszuschusses von der Pflicht zur Ermessensleistung) unklar. Die Instrumentenreform ist somit lediglich eine Anpassung der Instrumente an die Sparvorgaben der Bundesregierung.