SGK RheinlandPfalz; Tariftreuegesetz: Anwendung in den Kommunen

Veröffentlicht am 28.10.2011 in Kommunales

Liebe Genossinnen, liebe Genossen,

die Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Ludwigshafen, Heike Scharfenberger, hat dankenswerterweise eine Anfrage zur Anwendung des Landesgesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Landestariftreuegesetz-LTTG -) entworfen. Dafür bin ich sehr dankbar und empfehle Euch, diese nachfolgend ausgedruckte Anfrage an Eure Kommunalverwaltung zu richten:

Gerade den sozialdemokratischen Fraktionen in den Kommunen sollte an einer korrekten
Beachtung des Landestariftreuegesetzes gelegen sein. „Gute Arbeit hat Anspruch auf gerechten Lohn“. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, ob und wie die „eigene“ kommunale Verwaltung mit diesem Gesetz umgeht. Und es sollte für uns alle selbstverständlich sein, öffentliche Aufträge nur an fachkundige, zuverlässige sowie leistungsfähige und gesetzestreue Unternehmen zu vergeben, die sich mit Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten die im Landestariftreuegesetz vorgegebenen Tariflöhne zu zahlen.

Abschließend empfehle ich Euch, Eure Initiative auch öffentlich zu machen und wäre dankbar, wenn Ihr uns abschriftlich das erzielte „Presseecho“ zugänglich machen würdet.

Mit freundlichen Grüßen
Euer
Michael Reitzel
SGK-Landesvorsitzender

 

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